Leitung der Diözese
Der
Diözesanbischof und der Generalvikar sind satzungsgemäße Organe des Bistums,
die berechtigt sind im Namen des Bistums in allen Angelegenheiten zu handeln
und Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Dr. Stanislav
Přibyl CSsR, 21. Bischof von Leitmeritz
Der Bischof von
Leitmeritz als der höchste verantwortliche Hirt der gesamten Diözese (Can. 381
CIC) verfügt über alle ordentlichen, eigenberechtigten und unmittelbaren
Befugnisse, die zur Ausübung seines Amtes erforderlich sind (Christus Dominus
8). Er leitet die Diözese mit gesetzgebender, ausführender und richterlicher
Gewalt (Can. 391 CIC). Die gesetzgebende Gewalt übt er selbst aus und setzt sie
durch Partikularrechte um (Can. 391, § 2; Can. 135, § 1 CIC). Die ausführende
und die richterliche Gewalt werden durch ihn selbst oder nach Maßgabe des
Rechtes durch den Generalvikar und die Bischofsvikare ausgeübt (Can. 391, § 2
CIC).
Er gilt als satzungsgemäßes Organ des Bistums Leitmeritz und als sein oberster Vertreter gegenüber staatlichen und kirchlichen Trägern, internationalen Institutionen usw.
Er koordiniert die Tätigkeit des Generalvikars und der Bischofsvikare.
Lebenslauf von Dr. Stanislav Přibyl CSsR
Msgr. ICLic. Mag. Martin Davídek, Generalvikar
Der Generalvikar ist der engste
Mitarbeiter des Diözesanbischofes mit derselben ausführenden Gewalt, wenn der
Bischof diese sich selbst nicht vorbehalten oder mit ihr einen der
Bischofsvikare beauftragt hat. Gleichzeitig ist er satzungsgemäßes Organ des
Bistums Leitmeritz genauso wie der Diözesanbischof. Der Generalvikar ist
Moderator der Diözesankurie und unmittelbarer Vorgesetzter der einzelnen
Abteilungen der Kurie. Für die operative Leitung und Koordination der
Verwaltungsangelegenheiten des Bistums Leitmeritz beruft er und leitet die
Besprechungen der untergeordneten Kurieabteilungen. Kraft seines Amtes ist er
Mitglied des Bischofsrates. Weiter ist er verpflichtet, den Bischof über
wichtige Amtsgeschäfte zu benachrichtigen, die von der Kurie erledigt werden,
und nie darf er gegen den Willen und die Absicht des Bischofs handeln.
Das Sekretariat des Generalvikars ist eingerichtet, um die administrative Angelegenheiten zu erledigen.